Beratungseinsatz | Pflegeberatung | Beratungsgespräch

Was ist ein Beratungseinsatz (oft Pflegeberatung genannt) nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Ein Beratungseinsatz ist eine obligatorische und verpflichtende Beratung für alle Pflegegeldempfänger. Das Ziel dieser Beratung ist es sicherzustellen, dass die pflegenden Angehörigen mit der Pflege nicht überfordert sind. Zeitgleich sollten die Pflegenden bei einer solchen Beratung über die zahlreichen Entlastungsmöglichkeiten und Hilfestellungen informiert werden.

Die Beratung wird meistens durch einen Pflegedienst oder eine andere dazu berechtigte Beratungsstelle durchgeführt. Die Prüfung erfolgt bei dem pflegebedürftigen Zuhause und dauert in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten. Der Beratungseinsatz sollte als beratende Hilfe und Unterstützung bei der häuslichen Pflege betrachtet werden.

Der Beratungseinsatz ist verpflichtend für alle Pflegegeldempfänger

Alle pflegebedürftigen Menschen, die Pflegegeld beziehen, sind nach § 37 SGB XI zwingend verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Sollten sie dieser Pflicht nicht regelmäßig nachgehen, dann ist die Pflegekasse berechtigt das Pflegegeld zu kürzen oder sogar komplett zu streichen.