Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI – So nutzen Sie die 131 Euro monatlich am effizientesten

So nutzen Sie den Entlastungsbetrag optimal. Tipps - wie man den Entlastungsbetrag richtig ausschöpfen kann

Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI stellen eine wichtige Unterstützung im Pflegealltag dar. Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben Anspruch auf 131 Euro monatlich, die zweckgebunden für bestimmte Leistungen eingesetzt werden können. Dennoch stehen viele Betroffene vor der Frage: Wie kann man diese Gelder wirklich effizient nutzen – gerade wenn ambulante Pflegedienste oft nur begrenzte Kapazitäten anbieten?

Was sind Entlastungsleistungen?

Die Entlastungsleistungen dienen dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit im Alltag zu ermöglichen. Typische Einsatzmöglichkeiten sind:

  • Unterstützung im Haushalt (Reinigung, Einkäufe, Wäsche)
  • Betreuung bei Demenz oder zur Aktivierung
  • Begleitung außer Haus (Arztbesuche, Spaziergänge)
  • Angebote anerkannter Betreuungsdienste oder Tagespflege

Wichtig: Das Geld ist zweckgebunden und kann nicht frei ausgezahlt, sondern nur über anerkannte Anbieter abgerechnet werden.

Herausforderung: Begrenzte Kapazitäten ambulanter Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste stehen vor einem Dilemma. Während der Anspruch auf Entlastungsleistungen gesetzlich verankert ist, haben viele Dienste nur eingeschränkte Kapazitäten. Grund: Der finanzielle Aufwand von 131 Euro monatlich deckt kaum die Organisation und Personalkosten ab.

Daher bieten Pflegedienste die Entlastungsleistungen häufig nur in Kombination mit pflegerischen Leistungen nach §36 SGB XI (Grundpflege oder Behandlungspflege) an. Für reine Entlastungsleistungen ohne Pflegevertrag müssen Angehörige oft auf andere Anbieter ausweichen.

Wie lassen sich Entlastungsleistungen am effizientesten nutzen?

1. Kombination mit pflegerischen Leistungen

Wer bereits einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, sollte die Entlastungsleistungen im selben Vertrag einbinden. So lassen sich Haushaltsunterstützung oder Betreuungsstunden effizient organisieren.

2. Alternative Anbieter nutzen

Viele Bundesländer führen Listen mit anerkannten Entlastungsanbietern – von Nachbarschaftshilfen über Betreuungsdienste bis hin zu haushaltsnahen Hilfen. Hier lohnt es sich, nach freien Kapazitäten zu fragen.

3. Tagespflege und Kurzzeitpflege einbeziehen

Die 131 Euro können auch für die Tages- und Nachtpflege genutzt werden. Das ist besonders sinnvoll, wenn ambulante Dienste keine freien Stunden haben.

4. Unverbrauchte Beträge übertragen

Nicht genutzte Gelder können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. So lassen sich größere Summen ansparen und gezielt einsetzen.

5. Kombination mit anderen Leistungen prüfen

Die Entlastungsleistungen lassen sich mit dem Pflegegeld oder Pflegesachleistungen kombinieren. So entsteht ein flexibler Mix, der die Entlastung maximiert.

Fazit: Clever planen und kombinieren

Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI sind eine wertvolle Hilfe – doch die begrenzten Kapazitäten ambulanter Dienste erfordern eine gute Planung. Wer die 131 Euro optimal einsetzen möchte, sollte:

  • bestehende Pflegeverträge erweitern,
  • alternative Anbieter einbeziehen,
  • und die Möglichkeit des Ansparens nutzen.

So werden Entlastungsleistungen zu einem echten Mehrwert für Pflegebedürftige und Angehörige.